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Mietbedingungen

Allgemeine Mietbedingungen der American Sports & Business GmbH (ASB)


I.    Allgemeines, Geltungsbereich

1.    Diese Allgemeinen Mietbedingungen (nachfolgend auch: „Mietbedingungen“) gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Vermietungen sowie für alle damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte zwischen ASB und dem Mie- ter.

2.    Mietgegenstand im Sinne dieser Bedingungen ist jeder einzelne Gegenstand, den ASB dem Mieter in Erfüllung eines Mietvertrages überlässt.

3.    Sollte der Mieter den Mietgegenstand kaufen, gelten für den Kauf die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen von ASB.

4.    Entgegenstehende oder von diesen Mietbedingungen abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters erkennt ASB nicht an, es sei denn, ASB hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Die Allgemeinen Miet- bedingungen von ASB gelten auch dann, wenn ASB in Kenntnis entgegenstehender oder von ihren Allgemeinen Mietbedingungen abweichender Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Mieters die Vermietung an den Mieter vor- behaltlos ausführt.

5.    Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen mit ASB (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Än- derungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Mietbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die Bestätigung von ASB in Schriftform oder Textform (z. B. per E-Mail) maßgebend.

6.    Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften in diesen Mietbedingungen haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen Mietbedin- gungen nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

II.    Angebot und Vertragsschluss, gleichwertiger Mietgegenstand

1.    Angebote von ASB – gleich welcher Art und Form – sind lediglich Aufforderungen an den Mieter, seinerseits Ange- bote abzugeben. Das Angebot auf Abschluss eines Vertrages an ASB liegt erst in der schriftlichen oder mündlichen Bestellung des Mieters. Der Mieter ist an seine Bestellung zehn Tage gebunden.

2.    Ein Vertrag kommt erst durch eine Auftragsbestätigung (= in der Regel die E-Mail Bestätigung) von ASB in Schrift- bzw. Textform oder durch die Übergabe des Mietgegenstandes von ASB an den Mieter zustande. Die Auftragsbestätigung von ASB bestimmt Inhalt und Umfang der vertraglichen Leistung von ASB.

3.    ASB ist berechtigt, dem Mieter statt des bestellten Mietgegenstandes einen funktionell gleichwertigen Mietgegen- stand zu überlassen.

III.    Mietdauer

1.    Die Mietzeit beginnt an dem zwischen ASB und dem Mieter vereinbarten Tag (in der Regel der Mietabschluß auf der Shopseite). Die Mindestmietzeit beträgt 3 Monate.

2.    Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand nach Versand bzw. Übergabe abzunehmen. Nimmt der Mieter den Mietgegenstand nicht ab, kann ASB nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten bzw. den Vertrag – auch mit sofortiger Wirkung – kündigen und den Mietgegenstand anderweitig vermieten.

3.    Die Nutzungsberechtigung des Mieters endet mit dem Ablauf der vereinbarten Mietzeit, sofern diese bei der Anmie- tung schriftlich fest vereinbart wurde. Setzt der Mieter den Gebrauch des Mietgegenstandes auch nach dem Ende seiner Nutzungsberechtigung fort („Mietzeitüberschreitung“), verlängert sich der Mietvertrag hierdurch bis der Mietgegenstand wieder bei ASB ist. Hat der Mieter erkennbar den Mietbesitz aufgegeben, ist ASB berechtigt, aber nicht verpflichtet, den original Verkaufspreis des Mietgegenstandes sowie ausstehende Miete über ein Inkassounternehmen einzutreiben. Der Mieter ist verpflichtet, für jeden weiteren angefangenen Monat der Nutzung ein Entgelt in Höhe der vereinbarten Monatsmiete an ASB zu zahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.

4.    Bei Abschluß des Mietvertrages über die Shopseite haben die Parteien die Dauer der Mietzeit bei der Anmietung nicht fest vereinbart. Somit endet der Mietvertrag durch die Rückgabe des Mietgegenstandes, sofern der Mieter ASB die bevorstehende Rückgabe des Mietgegenstandes mindestens sieben Kalendertage („Rückgabefrist“) vorher in Textform anzeigt (frühestens aber am Ende der Mindestlaufzeit). Ohne vorherige Anzeige der bevorstehenden Rückgabe läuft die Mietzeit nach der Rückgabe des Mietgegenstands weiter und endet mit Ablauf des nächsten Monats. Für ASB gilt die gesetzliche Kündigungsfrist, die jedoch mindestens der für den Mieter geltenden Rückgabefrist entspricht. Das Kündigungsrecht beider Parteien aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
 




IV.    Übergabe und Rückgabe des Mietgegenstandes und Transport (Transportkosten und Transportgefahr)

1.    Die Übergabe des Mietgegenstandes an den Mieter erfolgt im Ladengeschäft der ASB oder durch Versand an den Mieter. Bei Abholung im Laden hat der Mieter anschließend für den Transport des Mietgegenstands an den Einsatzort zu sorgen. Dieser Transport erfolgt ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Mieters. Bei Versand durch die ASB erfolgt der Transport auf Kosten und Gefahr des Vermieters.

2.    Die verbindliche Rücknahmekontrolle (Abnahme) auf etwaige Schäden findet erst nach Rückkehr des Mietgegenstandes im Laden der ASB statt. Dies gilt auch, wenn ASB den Rücktransport selbst durchführt. Mitarbeiter eines von ASB etwa mit dem Rücktransport beauftragten Transportunternehmens sind nicht berechtigt, eine Rücknahmekontrolle (Abnahme) durchzuführen oder sonst rechtsverbindliche Erklärungen im Namen von ASB abzugeben. Der Mieter ist jedoch verpflichtet, zusätzlich zu der in Ziffer IV. 5. enthaltenen schriftlichen Anzeigepflicht gegenüber der ASB, bereits vor der Übergabe des Mietgegenstandes etwaige Beschädigungen/Mängel anzuzeigen.

3.    ASB überlässt dem Mieter den Mietgegenstand in einem verkehrssicheren und technisch einwandfreien Zustand. Der Mieter hat den Mietgegenstand bei Übergabe auf seine Verkehrssicherheit, Betriebsfähigkeit und etwaige Män- gel zu prüfen. Ansprüche des Mieters aufgrund offensichtlicher Mängel sind ausgeschlossen, soweit der Mieter den Mangel nicht bei Übergabe gegenüber ASB rügt.

4.    Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand zum Ablauf der Mietzeit innerhalb der Kernöffnungszeiten von ASB (Mo. - Fr. 08:30 - 15:30 Uhr) im Laden von ASB, im gereinigten Zustand zurückzugeben, sofern sich ASB nicht mit einer Rückgabe innerhalb eines anderen Zeitraums oder an einem anderen Ort einverstanden erklärt.

5.    Etwaige Beschädigungen/Mängel des Mietgegenstandes hat der Mieter ASB bei der Rückgabe des Mietgegenstan- des vollständig mitzuteilen. Führen Dritte (Transportunternehmen) oder ASB den Rücktransport durch, hat der Mie- ter ungeachtet seiner Anzeigepflicht nach Ziffer IV. 2. Satz 4, etwaige Beschädigungen/Mängel des Mietgegenstan- des schriftlich der ASB mitzuteilen.

6.    Gibt der Mieter den Mietgegenstand nach Beendigung der Nutzungsberechtigung nicht an ASB zurück, ist ASB berechtigt, aber nicht verpflichtet, diesen abzuholen zu lassen und zu diesem Zweck den Verwahrungs- bzw. Einsatzort des Mietgegenstandes zu betreten. Der Mieter verzichtet auf etwaige Ansprüche, die ihm aus verbotener Eigenmacht zustehen könnten.

V.    Miete

1.    Die vom Mieter geschuldete Miete bestimmt sich als Monatsmiete. Etwaige Feiertage oder freie Wochenenden an denen der Mieter das Produkt nicht nutzt, werden dabei nicht heraus gerechnet.

2.    Sämtliche von ASB genannten Preise verstehen sich inkl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3.    Die Miete ist ausschließlich die Gegenleistung des Mieters für die Nutzungsmöglichkeit des Mietgegenstandes.

VI.    Anzeige von Mängeln und Mängelansprüche

1.    Während der Mietzeit auftretende Mängel hat der Mieter ASB unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Mängel, die der Mieter nicht zu vertreten hat, werden von ASB auf eigene Kosten beseitigt. Die Mietzeit verlängert sich um den Zeit- raum zwischen Anzeige und Behebung des Mangels.

2.    Für offensichtliche Mängel bei der Übergabe des Mietgegenstandes gilt Ziffer IV. 3. Satz 3.

3.    ASB übernimmt keine Haftung dafür, dass der Mieter den vertragsgemäß zur Verfügung gestellten Mietgegenstand nach seinen Vorstellungen und zu dem von ihm geplanten Zweck verwenden kann.

VII.    Pflichten des Mieters, Benutzung des Mietgegenstandes

1.    Der Mieter ist unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen sowie der Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvor- schriften für den Betrieb des Mietgegenstandes verantwortlich. Er darf den Mietgegenstand ausschließlich ord- nungsgemäß, bestimmungsgemäß und verkehrsüblich benutzen und muss diesen fach- und sachgerecht warten. Der Mieter darf den Mietgegenstand ausschließlich mit den von ASB zur Verfügung gestellten Zubehör einsetzen.

2.    Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten sowie etwaige Reparaturen und technische Änderungen erfolgen ausschließlich durch ASB.

3.    Jede Gebrauchsüberlassung an Dritte ist ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von ASB unzulässig. Der Mieter tritt seine Ansprüche gegen Dritte aus einer zulässigen oder einer unzulässigen Gebrauchsüberlassung hiermit erfüllungshalber an ASB ab. ASB nimmt diese Abtretung an. Der Mieter hat ASB etwaige Kosten und Aufwendungen zu ersetzen, die ASB aus der Verfolgung und Geltendmachung der Ansprüche gegenüber solchen Dritten entstehen.

4.    Einen Diebstahl/Verlust oder eine Beschädigung des Mietgegenstandes (nachfolgend zusammenfassend: „Scha- den“) hat der Mieter gegenüber ASB unverzüglich anzuzeigen und alle zur Schadensminderung und Beweissiche- rung notwendigen Maßnahmen zu treffen. Überdies ist er verpflichtet, ASB bei der weiteren Bearbeitung und Aufklä- rung des Schadens jederzeit bestmöglich zu unterstützen. Bei Diebstahl oder durch Dritte verursachte Schäden hat der Mieter zudem unverzüglich Anzeige bei der Polizei zu erstatten.

5.    Vollstreckt ein Dritter in den Mietgegenstand, hat der Mieter ASB unverzüglich zu unterrichten und den Mietgegen- stand als Eigentum von ASB zu kennzeichnen.

6.    Der Mieter hat den Mietgegenstand – auch nach Beendigung des Mietvertrages – sicher aufzubewahren und – soweit möglich – vor schädlicher Witterung und unbefugter Einwirkung Dritter, insbesondere durch Diebstahl, Be- schädigung und unbefugte Inbetriebnahme, zu schützen und zu sichern (Obhutspflicht). Die Obhutspflicht gilt bis zur Rückgabe des Mietgegenstandes bei ASB.


VIII.    Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

1.    Die Miete und die voraussichtlichen Nebenkosten sind, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart, sofort fällig und im Voraus zu zahlen. Über die tatsächlich angefallenen Nebenkosten rechnet ASB nach Ablauf der Mietzeit geson- dert ab.

2.    ASB akzeptiert nur Zahlungen per SEPA-Lastschrift. (bei Ausnahmen auch Überweisung)

3.    Eine Zahlung des Mieters durch Überweisung gilt erst an dem Tag der vorbehaltlosen Gutschrift auf dem Ge- schäftskonto von ASB als erfolgt.

4.    Der Mieter ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zur Aufrechnung berechtigt.


IX.    Zahlungsverzug, Verzugsschaden

1.    Kommt der Mieter mit einer Zahlung ganz oder teilweise länger als fünf Werktage in Verzug oder wird Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt, so darf ASB unbeschadet anderer  Rechte
-    sämtliche Forderungen aus einer Finanzierungs- oder Tilgungsvereinbarung sofort fällig stellen, sofern der Verzug Verpflichtungen des Mieters aus diesen Vereinbarungen betrifft und
-    sämtliche Lieferungen und Leistungen aus noch nicht oder nicht vollständig erfüllten Verträgen zurückhalten.

2.    ASB ist berechtigt, im Falle des Verzugs von Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5 %-punkten, von Unter- nehmern und Vereinen in Höhe von 9 %-punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Von Unternehmern kann ASB zudem einen Verzögerungsschadensersatz in Höhe von mindestens EUR 40,00 verlangen (§ 288 Abs. 5 BGB). Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt ASB gegenüber Verbrauchern wie Unternehmern vorbehalten.

X.    Sicherungsübereignung

ASB kann vom Mieter zur Sicherung der gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung die Über- eignung von Sicherungsgut bis zur Höhe von 120 % der offenen ASB -Forderung beanspruchen, wenn die Erfüllung der Forderungen von ASB wegen mangelnder Leistungsfähigkeit des Mieters gefährdet ist.


XI.    Haftung von ASB

1.    Ansprüche des Mieters auf Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen gegen ASB, ihre Organe und gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen (im Folgenden zusammenfassend: „ASB“), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung des Schuldverhältnisses und/oder aus unerlaub- ter Handlung (im Folgenden: „Schadensersatzansprüche“), sind ausgeschlossen.

2.    Dies gilt nicht, soweit ASB Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt und/oder bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind dabei solche Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungs- gemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig ver- traut und vertrauen darf.

3.    Bei nicht vorsätzlicher und nicht grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Umfang der Haftung auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.

4.    Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten nicht, sofern ASB zwingend haftet, z. B. nach dem Produkthaf- tungsgesetz oder für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.



XII.    Verjährungsbeginn, Dauer der Verjährungsfrist

1.    Eine Verjährung der Ansprüche von ASB gegen den Mieter sowie von Ansprüchen des Mieters gegen ASB tritt mit Ablauf eines Jahres nach Verjährungsbeginn ein.


XlV. Haftung des Mieters

1.    Der Mieter haftet von der Übergabe bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe des jeweiligen Mietgegenstandes im Sin- ne der Ziffer IV. für jeden Schaden, es sei denn, der Mieter weist nach, dass er den Schaden nicht zu vertreten hat. Des Weiteren haftet der Mieter für etwaige aus einem solchen Schaden resultierende Folgeschäden von ASB, Neubeschaffung, Mietausfall sowie anteilige Verwaltungskosten.

2.    Der Mieter haftet unbeschränkt für sämtliche Verstöße gegen Verkehrs- und Ordnungsvorschriften (z. B. der StVO) und sonstige gesetzliche Bestimmungen (z. B. wegen Besitzstörungen, Verletzung von Personen oder der Beschä- digung von Sachen Dritter), sofern diese nicht von ASB zu vertreten sind.  

3.    Der Mieter haftet unbeschränkt, wenn er den Schaden am Mietgegenstand vorsätzlich herbeigeführt hat. Hat der Mieter den Schaden am Mietgegenstand grob fahrlässig herbeigeführt, bemisst sich die Haftung des Mieters nach der Schwere seines Verschuldens.

4.    Das Haftpflichtrisiko des Mieters aus dem Gebrauch des Mietgegenstandes ist grundsätzlich nicht versichert.


XV. Erfüllungsort, Gerichtsstand

1.    Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2.    Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche ist der Sitz der ASB, sofern keine abweichende Vereinbarung in Schrift- oder Textform getroffen wurde.

American Sports & Business GmbH
Zum Sandberg 1
15913 Märkische Heide
Deutschland

Telefon: +49(0)35476/656809
Telefax: +49(0)35476/656809